Vergütung

Mediation:
Da das Streitvolumen im Einzelfall sehr unterschiedlich ist und unser Aufwand im Falle hoher Streitwerte geringer sein kann als bei kleineren Streitwerten vereinbaren wir mit Ihnen eine der Lösung Ihres Konflikts angemessene Vergütung. Es fällt nur das Mediatorenhonorar (Abrechnung auf Stundenbasis) und gegebenenfalls eine Aufwandsentschädigung (Anmietung eines Tagungsorts, Fahrtkosten, Verpflegung) an; eine Registrierungs- oder Verfahrensgebühr ist nicht zu entrichten. Das erste Gespräch, in dem Sie uns kennen lernen können, ist grundsätzlich kostenfrei.

Die auf Sie zukommenden Kosten sind immer geringer als in einem Gerichtsverfahren. Zwar benötigen Sie auch einen Anwalt, da sie am Ende des Gesprächs in Begleitung ihres Anwalts frei entscheiden, ob sie die erarbeitete Vereinbarung unterzeichnen. Die streitwertabhängigen Gerichtsgebühren mehrerer Instanzen sparen Sie jedoch ein.

Wir bereiten das Mediationsgespräch so gut vor, dass wir oft bereits an einem Tag zu belastbaren Ergebnissen gelangen; falls erforderlich begleiten wir Sie aber auch über einen längeren Zeitraum. Selbstverständlich passen wir die Anzahl der Termine und die jeweilige Gesprächsdauer Ihren Bedürfnissen an.

Schiedsverfahren:
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der von Ihnen vereinbarten Schiedsordnung.