Dr. Elisabeth Kurzweil

Bei der Lösung von Konflikten kommt es auf klare Analyse, Einfühlungsvermögen, Kreativität, Geduld und Beharrlichkeit an.

Elisabeth Kurzweil ist seit beinahe 30 Jahren im Justizdienst tätig. In ihrer mehr als 10-jährigen Erfahrung als Mediatorin in München und Umland hat sie viele Konflikte begleitet und sachkundig einer Lösung zugeführt. Dabei ist ihr stets ein Anliegen, dass die Konfliktparteien in fairer Weise in Kenntnis aller Umstände eine für beide Seiten interessengerechte Lösung finden. Als Juristin ist es ihr ebenso wichtig, dass die getroffene Vereinbarung rechtlich umsetzbar und vollstreckbar ist.

Dr. Elisabeth Kurzweil wurde 2004 zur Wirtschaftsmediatorin MuCDR (vormals CVM) ausgebildet. Sie hat seitdem zahlreiche Mediationen durchgeführt. Besondere Erfahrung hat sie in Wirtschaftskonflikten und Familienstreitigkeiten. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie Lehrbeauftragte der Friedrich-Alexander -Universität Erlangen-Nürnberg für Richterliches Verhandlungsmanagement und Prüferin der Wirtschaftsprüferkammer Berlin. Sie betreute als Vorsitzende mehrere umfangreiche Schiedsverfahren mit wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten u.a.für die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und die Internationale Handelskammer (ICC).

Veröffentlichungen

– 02/2014 Schleswig Holsteinische Anzeigen: Mediation bedeutet Verhandlungen unterstützen.

– 10/2012 Mehrbrey, Handbuch Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Gesellschaftrechtliche Streitigkeiten und Mediation

– 04/2012 Weiler/Schlickum, Praxisbuch Mediation,“Hotel Seeblick“ Schilderung einer Mediation zwischen Gesellschaftern

– 01/2010 Zeitschrift für Zivilprozessrecht: Akteneinsichtsrecht in „Mediationsakten“?

– 08/2017 Zeitschrift für Konfliktmanagement: Verfahrensgrenzen überwinden – zur Rolle staatlicher Gerichte

– 04/2018 Konflikt Dynamik: Verhandlungsmacht in schwarzer Robe (mit Rechtsanwältin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges)

– 12/2019 Das Güterichterverfahren in Patentstreitigkeiten – am Beispiel der Justiz in Bayern (Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2019/480ff)